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Aktuelles
Die
"Grundsätze der psychiatrischen Versorgung in Bayern"
werden durch das Psychiatriereferat im
Gesundheitsministerium überarbeitet - die letzte Fassung
stammt aus 2007. Wiederum ist der "Expertenkreis
Psychiatrie" an der Erarbeitung wichtiger Grundsätze
beteiligt, und darin ebenfalls wieder die BayGSP.
Bis Ende 2024 soll das
Konzept verabschiedungsreif sein und dem Ministerrat
vorgelegt werden.
Ein Grundlagenpapier aus
dem Ministerium findet sich hier als PDF.
An
allen 5 Arbeitsgruppen beteiligen sich
Vorstandsmitglieder der BayGSP und tragen die
Zwischenergebnisse wechselseitig zusammen. Die BayGSP
plant ein öffentliches Fachgespräch im Anschluss an die
Veröffentlichung der neuen Grundsätze.
Bayerisches
Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG)
Im Juli 2018 wurde nach
langen und kontroversen Beratungen das PsychKHG
Bayern im Bayer. Landtag verabschiedet.
Es löste das bisherige
"Unterbringungsgesetz" ab.
Hier finden Sie als PDF
den Gesetzestext sowie
die endgültigen Verwaltungsvorschriften
zum BayPsychKHG.
Der
"Erste Bayerische Psychiatriebericht" ist - so wie
im Gesetz vorgesehen - Ende 2021 erschienen, ein
lesenswerter Auftakt, dem nun alle drei Jahre weitere
Berichte mit jeweils spezifischer Fragestellung folgen
sollen.
Der Bericht kann hier
aufgerufen werden.
Für Ende 2024 ist der zweite Bericht in Arbeit, zum
Schwerpunktthema "Koordination in der psychiatrischen
Versorgung Bayerns".
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