Aktuelles


Die "Grundsätze der psychiatrischen Versorgung in Bayern" werden durch das Psychiatriereferat im  Gesundheitsministerium überarbeitet - die letzte Fassung stammt aus 2007. Wiederum ist der "Expertenkreis Psychiatrie" an der Erarbeitung wichtiger Grundsätze beteiligt, und darin ebenfalls wieder die BayGSP. Bis Ende 2024 soll das Konzept verabschiedungsreif sein und dem Ministerrat vorgelegt werden.
Ein Grundlagenpapier aus dem Ministerium findet sich hier als 
PDF.

An allen 5 Arbeitsgruppen beteiligen sich Vorstandsmitglieder der BayGSP und tragen die Zwischenergebnisse wechselseitig zusammen. Die BayGSP plant ein öffentliches Fachgespräch im Anschluss an die Veröffentlichung der neuen Grundsätze.



Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG)
Im Juli 2018 wurde nach langen und kontroversen Beratungen das PsychKHG Bayern im Bayer. Landtag verabschiedet.
Es löste das bisherige "Unterbringungsgesetz" ab.

Hier finden Sie als PDF den 
Gesetzestext sowie die endgültigen Verwaltungsvorschriften zum BayPsychKHG.


Der "Erste Bayerische Psychiatriebericht" ist - so wie im Gesetz vorgesehen - Ende 2021 erschienen, ein lesenswerter Auftakt, dem nun alle drei Jahre weitere Berichte mit jeweils spezifischer Fragestellung folgen sollen.
Der Bericht kann hier aufgerufen werden.
Für Ende 2024 ist der zweite Bericht in Arbeit, zum Schwerpunktthema "Koordination in der psychiatrischen Versorgung Bayerns".